Nachgefragt beim LKA: Automatensprengungen

Nachgefragt beim LKA: Automatensprengungen

20. September 2022 2 Von Sonja Mersch

Die Tür ist versperrt, die Fenster abgeklebt: Der Sparkassenautomat am Hohen Weg ist seit einigen Tagen nicht mehr in Betrieb. Als Begründung hatte die Sparkasse angegeben, der SB-Standort sei „sprenggefährdet“ – was deshalb besonders heikel sei, weil er sich in einem Wohnhaus befinde (siehe Bericht). Doch was bedeutet eigentlich „sprenggefährdet“? An euren empörten, teils ungläubigen Reaktionen haben wir gemerkt, dass kaum jemand die Argumentation der Sparkasse nachvollziehen kann. Viele vermuten, dass eher wirtschaftliche Gründe dahinterstecken könnten.

Die Aufforderung an die Banken, alle Automatenstandorte zu prüfen, ging vom Landeskriminalamt (LKA) aus. Darum haben wir dort nachgefragt: Nach welchen Kriterien wird die Sicherheit eines Standortes eigentlich bewertet – und ist Schließen manchmal wirklich die einzige Option?

Hintergrundinfo: Sprengungen

Zunächst einmal: Die Gefahr, dass Geldautomaten gesprengt werden, ist durchaus real. Die Statistik der Polizei NRW zeigt: Im Jahr 2021 gab es in Nordrhein-Westfalen 150 Fälle (davon 79 Versuche). Für das laufende Jahr wurden bereits 119 Fälle registriert (davon 50 Versuche). „Anhand der Taten aus der Vergangenheit lässt sich erkennen, dass bestimmte Standorte bevorzugt von Täterinnen und Tätern aufgesucht werden, zum Beispiel in der Nähe von Autobahnauffahrten“, so das LKA. Allerdings bedeute das im Umkehrschluss nicht, dass Orte ohne diese Merkmale nicht betroffen sein können.

Was tut die Polizei NRW?

Das Landeskriminalamt NRW ermittelt seit 2015 als zentraler Ansprechpartner zu den Geldautomaten-Sprengungen und koordiniert u.a. Fahndung, Einsätze und Prävention. Dazu wurde eigens die Ermittlungskommission „Heat“ eingerichtet. Zu den Maßnahmen gehört laut LKA aktuell auch eine Risikobewertung der Standorte von Geldautomaten in NRW.

„In die Bewertung fließen verschiedene Kriterien mit ein, was die technische und bauliche Ausstattung der Automaten bzw. Gebäude betrifft“, so das LKA. Ebenso werde die Lage berücksichtigt. Eine Rolle spielten räumliche und zeitliche Faktoren, polizeiliche und täterbezogene Faktoren sowie Merkmale der Geldautomaten selbst. „Wir stehen in einem engen Austausch mit den Banken und Geldhäusern“, so das LKA. Empfehlungen an die Banken, wie sich Sprengungen verhindern lassen, würden immer wieder angepasst an technische Erkenntnisse und die Analyse von Tatortberichten und Ermittlungsergebnissen.

Was empfiehlt das LKA zur Prävention?

„Nachtschließungen und Videoüberwachungen sind mögliche Maßnahmen, außerdem das Nachrüsten von Technik, etwa Geldeinfärbung oder Verklebung, so die LKA-Sprecherin. Diese Maßnahmen empfehle das LKA generell für alle Filialen von Geldinstituten und für alle freistehenden SB-Automaten. Allerdings: „Automaten nachzurüsten ist kostspielig. Daher müssen die Banken prüfen, ob sie überall in Nordrhein-Westfalen zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Geldautomaten betreiben müssen oder vielleicht doch das Angebot reduzieren sollten“, so das LKA.

Warum ausgerechnet unser Automat am Kleinen Markt daran glauben musste, kann uns letztlich nur die Sparkasse sagen. Fest steht aus LKA-Sicht aber auch: „Das Risiko ist gerade bei Automaten, die nicht in Bankgebäuden sind, sehr hoch. Deswegen werden diese Automaten teilweise stillgelegt.“

Alles dicht und verrammelt: Der ehemalige Automatenraum der Sparkasse. Auch das Schild ist schon abmontiert.

Fotos: Tanja Wuschof & Sonja Mersch