Masken-Gutscheine: Warum ich?

Masken-Gutscheine: Warum ich?

28. Januar 2021 0 Von Sonja Mersch

In diesen Tagen bekommen Menschen über 60 und diejenigen mit Asthma oder anderen Vorerkrankungen Post von ihren Krankenkassen: Gutscheine für FFP2-Masken, die sie gegen Zuzahlung von zwei Euro pro Sechserpack in der Apotheke einlösen können. Nun gibt es da aber einige Verwirrung: Manch einer, der gar nicht zur Risikogruppe zählt, hatte trotzdem die Gutscheine in der Post. Einige Medien haben bereits darüber berichtet, in den sozialen Netzwerken wird das ebenfalls fleißig diskutiert – auch auf der Margarethenhöhe: „Meine Gutscheine kamen gestern mit der Post und ich bin noch keine 60“, heißt es da, oder: „Wir haben welche für unsere dreijährige Tochter bekommen. Sie ist kerngesund.“

Fehler nicht auszuschließen

Als ich heute meine eigene Post durchsah, fand ich die Berechtigungsscheine der Bundesregierung tatsächlich auch – obwohl ich gerade mal 41 Jahre alt und gesund bin. Das hat mich dazu veranlasst, mal bei meiner Krankenkasse nachzufragen. Nach Aussage eines Callcenter-Mitarbeiters seien Fehler grundsätzlich nicht auszuschließen – und selbst wenn diese nur im Promillebereich lägen, bekämen bei bundesweit mehr als 27 Millionen Anspruchsberechtigten immer noch Zehntausende aus Versehen Post. Laut Datenbank – er schaut extra nach – bin ich aber tatsächlich für die Coupons vorgesehen. Also kein Irrläufer.

Vorerkrankung, Risikoschwangerschaft, Arztbesuch

Was könnte also der Grund sein? Anspruchsberechtigt sind nur Menschen ab 60 Jahren oder mit speziellen Erkrankungen, etwa des Herzens oder der Lunge, außerdem Risikoschwangere. Für mich fällt das alles raus. Schwanger, aufgrund meines Alters formell risikoschwanger, war ich zwar – aber das Baby ist schon längst auf der Welt, was meine Krankenkasse wohl wissen dürfte. Und das alles erklärt auch nicht, warum auf der Margarethenhöhe auch Kleinkinder Post bekommen haben – die ja noch nicht einmal Masken tragen müssen. Arztbesuche in den vergangenen Monaten, bei denen über eine zurückliegende Erkrankung gesprochen wurde oder der Arzt eine falsche Abrechnungs-Kennziffer eingetragen hat, könnten eine mögliche Erklärung sein.

Masken weitergeben

Da könnte jetzt jeder, der unerwartet Post bekommen hat, für sich selbst nochmal nachforschen, ob sich das Rätsel nicht doch aufklären lässt. Und ansonsten, so riet mir auch der freundliche Mitarbeiter an der Krankenkassen-Hotline: Einfach die Masken in der Apotheke abholen und drüber freuen – oder an Menschen weitergeben, die ihre eigenen Berechtigungsscheine noch nicht bekommen haben und dringend darauf warten.

Allgemeine Infos zu FFP2-Masken, wie man sie verwendet, wo man sie braucht und wie man sie bekommt, findet ihr hier auf der Internetseite der Bundesregierung.

Foto: Sonja Mersch