Halloween in Corona-Zeiten

Halloween in Corona-Zeiten

7. Oktober 2020 11 Von Sonja Mersch

Halloween steht praktisch vor der Tür. Manche dekorieren schon Kürbisse, bald wird wieder geschnitzt, gebastelt und an Fledermaus- und Hexenkostümen genäht. Einige von euch haben sich aber sicher gefragt, ob und wie sie ihre Kinder dieses Jahr überhaupt am 31. Oktober durchs Dorf ziehen lassen können. Was darf man denn in Zeiten der Pandemie? Was wäre vernünftig? In großen Gruppen herumlaufen? An fremden Türen klingeln? Viele Kinderhände, die in Süßigkeiten herumgrabbeln? Wahrscheinlich nicht.

Aber ganz den Spaß verderben wollen wir den Kindern auf der Margarethenhöhe ja auch nicht. Wir haben bei der Stadt nachgefragt, was die Stadt uns empfehlen würde. „Grundsätzlich sollte im Rahmen der Eigenverantwortung und der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung eine solche Aktion möglich sein“, so die Antwort. Aber auch: „Jeder dort wohnende sowie auch die Teilnehmenden müssen für sich entscheiden, ob sie in diesen Zeiten an einer solchen Veranstaltung teilnehmen wollen.“

Keine Halloween-Aktion am Halbachhammer

Nun ist Halloween auf der Margarethenhöhe ja keine angemeldete Veranstaltung in dem Sinne, sondern mehr eine Tradition. Zur Erinnerung: Die Halloween-Aktion der Bürgerschaft am Halbachhammer wird es in diesem Jahr nicht geben. Dennoch steht es jeder Familie frei, ihren Kindern das Herumlaufen und Anklingeln bei Freunden oder Nachbarn zu erlauben – oder eben auch nicht.

„Wichtig ist, dass die dann geltenden Kontaktbeschränkungen der Corona-Schutzverordnung eingehalten werden“, heißt es von Seiten der Stadt. Derzeit dürfen sich nur zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Update am 11.10.2020: Die Grenze liegt nun bei fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Abstände müssen eingehalten werden, ansonsten ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Es gilt die allgemeine Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge), und wer Krankheitssymptome hat, sollte zu Hause bleiben. Die Stadt weist darauf hin, dass sich die Erlasslage des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen jederzeit ändern könne. Aktuelle Informationen findet ihr auf den Internetseiten des Ministeriums sowie der Stadt Essen.

Was heißt das jetzt für die Margarethenhöhe?

Das heißt, grundsätzlich dürft ihr eure Kinder durchs Dorf schicken – solange sie in kleinen Gruppen bis maximal fünf Personen oder sowieso nur im Familienverband unterwegs sind, die Mindestabstände einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wo dies nicht möglich ist. Maske und vielleicht sogar Handschuhe lassen sich ja in ein entsprechendes Halloween-Kostüm integrieren. Größere Menschenansammlungen sollten – natürlich auch von den Erwachsenen – vermieden werden.

Wir von DieHöhe würden außerdem empfehlen, dieses Jahr wirklich ausschließlich bei Menschen zu klingeln, die das auch ausdrücklich möchten – das sollten alle ihren Kindern einschärfen oder sie im Zweifel lieber bei ihrem Rundgang begleiten. Wer Süßigkeiten für verkleidete Kinder bereit hält, könnte dies eindeutig, z.B. mit einem Schild an der Tür, kundtun. Süßigkeiten sollten nur verpackt und am besten kontaktlos verteilt werden – da kann man ja kreativ sein. Die Stadt schlägt vor, Süßigkeitenschalen vor die Tür zu stellen oder durch das Fenster zu reichen.

Habt ihr noch mehr Ideen, wie Halloween 2020 funktionieren kann? Schreibt dazu gerne etwas in die Kommentare. Wir veröffentlichen am 31. Oktober ein Update, in dem wir auch eure Vorschläge aufgreifen.

Archivfoto: Tanja Wuschof