Halloween im Dorf: Lieber doch nicht?

Halloween im Dorf: Lieber doch nicht?

27. Oktober 2020 2 Von Sonja Mersch

Kürzlich hatten wir einen Beitrag zum Thema Halloween veröffentlicht, in dem es darum ging, mit welchen Einschränkungen das „um die Häuser ziehen“ für die Kinder der Margarethenhöhe dieses Jahr möglich ist. Nun hat sich seitdem aber wieder einiges verändert: Die Infektionszahlen gehen überall hoch, auch in Essen. Darum wurden viele Regeln wieder verschärft – unter anderem die, mit wie vielen Personen man sich im öffentlichen Raum treffen darf: Es dürfen jetzt nur noch fünf sein, es sei denn, sie gehören zu einer Familie oder maximal zwei unterschiedlichen Haushalten (nachzulesen ist die Verordnung hier). Wenn Kinder also am 31. Oktober draußen herumspuken, sollte das nur in Minigruppen passieren. Was erlaubt ist und was nicht, kann sich außerdem jederzeit ändern, bitte checkt also regelmäßig die entsprechenden Infoportale (siehe unten).

Die Frage ist: Sollte man den Kindern den Spaß lassen – oder Halloween dieses Jahr doch lieber komplett streichen? Die NRW-Landesregierung und auch die SPD-Bundesfamilienministerin Franziska Giffey haben sich dazu eindeutig positioniert: Halloween in der gewohnten Form sollte besser ausfallen – das Ansteckungsrisiko sei zu groß. Auch Kinderärzte haben sich gegen die „Klingeltouren“ ausgesprochen.

Stimmung im Dorf ist geteilt

Wir haben euch auf unserer Facebookseite gefragt, wie ihr das Ganze seht, und die Meinungen sind geteilt: Einige mahnen zur Vernunft und möchten auf der Margarethenhöhe keine verkleideten Kinder an Türen klingeln sehen. Andere finden, die Kinder hätten schon auf so vieles verzichten müssen, und schlagen vor, wie es gehen kann: Minigruppen, am besten nur Geschwisterkinder mit begleitenden Eltern, Abstand und Süßigkeiten ohne Kontakt, das heißt, in Schüsseln vor der Tür oder im Hausflur. Und natürlich nur da zu klingeln, wo es ausdrücklich erwünscht ist – keinesfalls bei Fremden. Ausgerechnet auf der Margarethenhöhe, wo man einander kennt, müsste das doch machbar sein, so der Tenor. Allerdings äußern viele auch die Sorge, dass ihre Kinder angefeindet werden könnten.

Aktuell kein Verbot

Tatsächlich sei das „Tür-zu-Tür-Gehen“ an Halloween aktuell nicht verboten, das bestätigte uns die Stadt Essen auf Nachfrage. Unter den genannten Voraussetzungen und mit der von einigen Eltern vorgeschlagenen Vorgehensweise könne es also durchaus stattfinden: „Wenn Eltern mit ihren Kindern spazieren gehen, spricht nichts dagegen, wenn kontaktlos Süßigkeiten für die Kinder bereit gestellt werden, spricht auch hier nichts dagegen. Man sollte allerdings auf größere Gruppen bzw. Treffen dringend verzichten.“

Allerdings weist auch die Stadt noch einmal darauf hin, dass sich die Erlasslage des Landes NRW jederzeit ändern könne; schon am Mittwoch sollen neue Einschränkungen beraten und bekannt gegeben werden. Informieren könnt ihr euch hier auf den Seiten des Ministeriums sowie hier und hier auf der Seiten der Stadt Essen.

Wie habt ihr entschieden?

Somit bleibt es zurzeit jedem von euch selbst überlassen, was ihr am kommenden Samstag macht, vor allem auch, wie ihr es mit dem Süßigkeiten-Sammeln haltet. Dass keine Partys veranstaltet werden sollten, gebietet schon die Vernunft, und an fremden Türen zu klingeln sollte dieses Jahr wirklich absolut tabu sein. Aber es spricht vielleicht nichts gegen einen familiären Gruselspaziergang in Verkleidung, um die mit leuchtenden Kürbissen dekorierten Vorgärten zu bewundern. Oder was meint ihr?

Schreibt gerne in die Kommentare, wie ihr das in eurer Familie entschieden habt!

Archivbild: Tanja Wuschof