Führungen der Bürgerschaft: 3G-Regel in Innenräumen
Die Bürgerschaft Margarethenhöhe bietet seit Kurzem wieder Führungen durch die Siedlung an (siehe Bericht). Im Rahmen dieser Führungen dürfen Gäste auch die Heimatgeschichtliche Ausstellung im Brückenkopfhaus sowie die Musterwohnung besuchen. Dazu gibt es aktuell folgende Vorschriften, auf die die Bürgerschaft hinweist:
Brückenkopfhaus und Musterwohnung
„Die neuesten Vorschrift der Coronaschutzverodnung NRW schreibt vor, dass beim Besuch in geschlossenen Räumen, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, die 3G-Regel zur Anwendung kommt. Also nur Zutritt für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Kinder unter zwölf Jahren zählen nicht mit.“ Das wäre in der Heimatgeschichtlichen Ausstellung im Brückenkopfhaus und in der Musterwohnung der Fall. Weiter heißt es von Seiten der Bürgerschaft: „Obligatorisch ist das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske in geschlossenen Räumen. Der Impfnachweis wird vorab kontrolliert. Dafür bitten wir um Verständnis.“
Archivfoto: Tanja Wuschof